Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) bringt erstmals auf Gesetzesstufe Bedeutung und Tragweite der Integration der ausländischen Bevölkerung zum Ausdruck. Ziel der Integration ist die chancengleiche Teilhabe der Ausländer am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft.2 Zur Förderung dieser Zielerreichung sieht das Ausländergesetz in Art. 54 ...