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ZPO Art. 245: Vereinfachtes Verfahren: Begründung
Interessant wird die Frage, was als Begründung im Sinne von Art. 245 ZPO betrachtet wird, zumal gemäss Art. 244 Abs. 1 lit. c ZPO der Streitgegenstand bezeichnet werden muss. Wie bereits in der Literatur vertreten wird, macht es wohl Sinn, auf den Substantiierungsgrad der Erläuterungen in der Klageschrift abzustellen. Im Zweifelsfall macht es Sinn, sich beim Gericht zu erkundigen...
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4A_585/2012: Auslegung von AVB; Deckungsausschluss für Veruntreuung
4A_646/2011: Ersatz prozessualer Anwaltskosten: Präzisierung der Rechtsprechung (amtl. Publ.)
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