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Eidgenössische ZPO - MR (Kanton Zürich) schrieb am 18. April 2011

ZPO Art. 245: Vereinfachtes Verfahren: Begründung

Interessant wird die Frage, was als Begründung im Sinne von Art. 245 ZPO betrachtet wird, zumal gemäss Art. 244 Abs. 1 lit. c ZPO der Streitgegenstand bezeichnet werden muss. Wie bereits in der Literatur vertreten wird, macht es wohl Sinn, auf den Substantiierungsgrad der Erläuterungen in der Klageschrift abzustellen. Im Zweifelsfall macht es Sinn, sich beim Gericht zu erkundigen...



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