Kontakt

plädoyer (deutsch)

Konsumenteninfo AG
Wolfbachstrasse 15
Postfach
8024 Zürich
Tel. 0041 43 300 52 10
Fax 0041 43 300 52 01
E-mail:

plaidoyer (français)

Av. de la Rasude 2
CP 1440
1001 Lausanne
Tél. 021 310 01 34 ou 021 310 73 62
Fax 021 310 73 69
E-Mail:

Archiv

Texte seit 2001. Zugang mit «Nachname» und «Kundennummer» (Wie finden?).


(Die Kundennummer finden Sie im Adressfeld auf der Umschlagfolie)


(Name, auf den das Abo lautet (siehe Adressfeld der Zeitschrift)

anmelden

Falls Sie Ihre Kundennummer nicht zur Hand haben, hilft Ihnen der Abodienst unter Tel. 044 253 90 85 oder abo@plaedoyer.ch gerne weiter.

StPO- und ZPO-Foren

Tauschen Sie praktische Erfahrungen und offene Fragen zur neuen StPO und ZPO aus.

StPO Art. 248: Krasse Hausdurchsuchung
Bei mir wurde eine Hausdurchsuchung wg der "Binz-D...

ZPO Art. ZPO 249: Sum.Verf.
Im Kanton Zürich fand unter der alten ZPO ZH ...

ZPO Art. 261ff.: Rechtsmittel vorsorgliche Massnahme
Bei einem Entscheid über vorsorgliche Massnah...

weitere Beiträge finden Sie in den einzelnen Foren

Stellenmarkt RSS Abo

Geschäftsführerin / Geschäftsführer
Als gewinnende und zupackende Persönlichkeit prägen Sie diese neu gesc...

Substitut oder juristischer Mitarbeiter (50-60 %)
Ich suche eine Stelle als Substitut oder juristischer Mitarbeiter; vor...

Jurist/in Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht (80-100%)
In unserer Regress-Organisation befassen wir uns mit komplexen Regress...

weitere Jobs | Neues Stelleninserat erfassen

Blog: www.strafprozess.ch

Ein von plädoyer unabhängiger Blog zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts.

Notwendige Verteidigung zu Beginn des Verfahrens?

Anklageprinzip am Bundesstrafgericht

KoFako: Weiterhin keine persönliche Anhörung notwendig