Erfahrene Strafverteidiger sind konsterniert. Einen «Fehlgriff des Gesetzgebers» nennt Matthias Brunner aus Zürich den Artikel 133 der Strafprozessordnung (StPO), wonach die «zuständige Verfahrensleitung» – im Vorverfahren also die Staatsanwaltschaft – ab Januar 2011 die amtliche Verteidigung bestellt. «Diese Konstruktion widerspricht dem Institut einer Verteidigung, die von ...