Verfassungsrecht
Regulierung eugenischer Wünsche von Eltern im freiheitlichen Rechtsstaat (Bernhard Rütsche) ZBl 2010, S. 297ff.
Interessante und differenzierte Gedanken zu einer höchst brisanten Fragestellung. Der Autor spricht sich für ein klares Verbot positiver Eugenik aus, hält aber klar zu definierende Ausnahmen für unvermeidlich.
Verwaltungsrecht
Umwelt-, Bau- und Planungsrecht
Raumplanerische Schutzzonen als unentbehrliches bundesrechtliches Schutzinstrument für Natur- und Heimatschutz (Arnold Marti) URP 2010, S. 81ff.
Der Autor zeigt die wichtige Bedeutung der Schutzzonenvorschrift von Artikel 17 des Raumplanungsgesetzes, die gemäss Vernehmlassungsentwurf zu einem neuen Raumentwicklungsgesetz hätte verschwinden sollen, nun aber - nach Kritik in der Vernehmlassung - unangetastet bleiben soll.
Steuerrecht
Das neue Mehrwertsteuergesetz (Verschiedene Autoren) ASA Sondernummer 11, 12/78
Die fast zweihundert Seiten dicke Sondernummer enthält Artikel über den Leistungsbegriff (Fischer/Grosjean), den Ort von Dienstleistungen (Camenzind), ausgenommene Leistungen (Rinne), die Zuordnung von Leistun-
gen gemäss Artikel 20 (Imstepf), Fragen zu Unternehmen und Gemeinwesen (Bopp/König), Betriebsstätten (Weidmann/Bader) und die Gruppenbesteuerung (Robinson, Gantenbein, Elsener).
Bundesgericht verbessert Rechtstellung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern (Roland Raths/Erich Bosshard) SteuerRevue 6/10, S. 426
Das Bundesgericht hat kürzlich festgehalten, dass Arbeitnehmern, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gestützt auf das Diskriminierungsverbot dieselben Abzüge zustehen wie schweizerischen Arbeitnehmern. Die Autoren erläutern die Konsequenzen. Der Entscheid scheint leider (noch) nicht publiziert zu sein.
Sozialversicherungsrecht
AHV, IV, EL und ALV
Teilerwerbstätige in der Invalidenversicherung (Hans-Jakob Mosimann) SZS 54/2010, S. 271-274
Mit BGE 134 V 9 wurde bei der gemischten Methode der sogenannte Wechselwirkungsabzug von maximal 15 Prozent eingeführt. Der Autor macht einen Vorschlag, wie die Wechselwirkungen zwischen Erwerbs- und Aufgabenbereich bereits bei der Abklärung beziehungsweise Begutachtung berücksichtigt werden könnten.
BVG
Berufliche Vorsorge und Haftpflichtrecht (Marc M. Hürzeler) SZS 54/2010, S. 1-17
Wie werden die BVG-Leistungen mit Haftpflichtleistungen koordiniert? Welche BVG-Leistungen sind regressfähig? Eine Beleuchtung der Schnittstellen mit geschichtlichem Überblick. Ein interessanter Beitrag für Haftpflichtrechtler und Regressverantwortliche bei Pensionskassen.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum BVG, 2005-2009 (Ulrich Meyer/Laurence Uttinger) SZS 54/2010, S. 81-141 (Teil 1) und S. 230-250 (Teil 2)
Eine umfassende Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur zweiten Säule: Behandelt werden auch relevante Bundesgerichtsentscheide aus anderen Rechtsgebieten mit Bezug zur Beruflichen Vorsorge.
Strafrecht
Allgemeiner Teil
Haftung für Dritte: Zur strafrechtlichen Verantwortung von Führungspersonen in Unternehmen nach dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB (Andreas Eicker) AJP 2010, S. 679ff.
Guter Überblick zur Tragweite und zu den Grenzen der Verantwortlichkeit von Führungspersonen, die sich als Organhaftung beziehungsweise als Vertreterhaftung, als Haftung für Gremienentscheidungen oder strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung verwirklichen kann.
Besonderer Teil (inkl. Betäubungsmittel)
Sozialhilfe zu Unrecht bezogen, aber dennoch nicht betrogen? (Salome Krieger Aebli) forumpoenale 2010, S. 169ff.
Interessanter Beitrag zur Arglist beim Sozialhilfebetrug: Nach Ansicht der Autorin hat die bedürftige Person keine Garantenstellung und steht auch nicht in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur Person, von der sie betreut wird. Die Schwelle der Arglist werde zudem mit den verbesserten Überprüfungsmöglichkeiten der Sozialdienste höher zu liegen kommen.
Kriminelle Organisation als Geldwäschereivortat? (Jürg-Beat Ackermann/Gabriella D'Addario Di Paolo) forumpoenale 2010, S. 177ff.
Der Beitrag versteht sich als Replik auf einen Beitrag von Friedrich Frank (jusletter vom 15. März 2010). Nach Ansicht der Autoren kann mit Blick auf die ratio legis und den historischen Willen des Gesetzgebers nicht angenommen werden, dass Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs Geldwäschereivortat sein kann, zumal dies auch aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen wäre.
Privatrecht
Familienrecht
Wohnungsübertragung bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft und als Massnahme zum Schutz der Opfer von Gewalt (Giacomo Roncoroni) mp 2/2010, S. 75ff.
Bei Scheidung kann das Gericht die Familienwohnung dem nichtmietenden oder mitmietendenEhegatten zur alleinigen Benützung übertragen, auch ohne Zustimmung des Vermieters. Eine ähnliche Regelung gilt im neuen Partnerschaftsgesetz. Hingegen muss der Vermieter zustimmen, wenn das Gericht - falls Opfer und Täter in derselben Wohnung leben - bei Persönlichkeitsverletzungen durch Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag dem Opfer allein überträgt. Differenzierter, spannender Aufsatz.
Der Vorsorgeausgleich im internationalen Verhältnis (Daniel Trachsel) FamPra 2/2010, S. 241ff.
Der Schwerpunkt des Beitrags liegt bei Fragen, die sich den Praktikern im Alltag stellen, insbesondere bei der Ausarbeitung genehmigungsfähiger Konventionen. Der Autor, ein Zürcher Rechtsanwalt und Mediator, stellt konkrete Formulierungsvorschläge zur Diskussion, die hilfreich sind im Dickicht des grenzüberschreitenden Vorsorgeausgleichs.
Die Begleitbeistandschaft - Per aspera ad astra (Daniel Rosch) FamPra 2/2010, S. 268ff.
Im revidierten Erwachsenenschutzrecht, das per 2012 in Kraft treten soll, wird neu die sogenannte Begleitbeistandschaft eingeführt. Sie soll die schutzbedürftige Person als freiwillige Massnahme
begleiten, ohne sie in ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken. Daniel Rosch, Dozent und Projektleiter am Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz an der Hochschule Luzern, leuchtet die Entstehungsgeschichte die
ser Massnahme aus und macht eine erste Auslegeordnung für die künftige Rechtsanwendung unter besonderer Berücksichtigung des Primats der Freiwilligkeit.
Unterhaltsrecht quo vadis (Podium am Centrum für Familienwissenschaften in Basel vom 19. November 2009) FamPra 2/2010, S. 362ff.
Die Diskussionen mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis und Wissenschaft wurde aufgezeichnet und in der FamPra abgedruckt. Auf dem Podium: Rolf Vetterli, Ingeborg Schwenzer, Elisabeth Freivogel, Peter Liatowitsch, Gerd Brudermüller und Felix Schöbi.
Die Bestimmung der Aufgabenbereiche des Beistandes nach Artikel 391 n ZGB (Daniel Rosch) ZKE 2010 S. 184ff.
Der Autor versucht, Leitgedanken für die praktische Umsetzung der «massgeschneiderten» Massnahme nach künftigem Erwachsenenschutzrecht zu formulieren, und skizziert auch ein mögliches Vorgehen.
Von zwei vermeintlichen Geschwistern (Walter Schmid) ZKE 2010, S. 210ff.
Der Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Sozialhilfe und Vormundschaftswesen, das nach Einschätzung des Autors mit dem künftigen Erwachsenenschutzrecht wichtige Veränderungen erfahren wird. Im gleichen Heft interessante Praxisberichte über bereits bestehende Zusammenarbeit in Biel (Catherine Zulauf) und Basel-Stadt (Peter Moser).
Erbrecht
Ausgleichungspflicht für bezogenen Ausbildungsunterhalt insbesondere nach Artikel 277 Absatz 2 ZGB (Pascal Lachenmeier) BJM 2010, S. 113ff.
Der Autor bejaht eine Ausgleichungspflicht, soweit der Ausbildungsunterhalt über das übliche Mass hinausgeht, wobei er die relevanten Kriterien formuliert.
Obligationenrecht
Allgemeiner Teil
Kausalität und Solidarität - Schadenszurechnung bei einer Mehrheit von tatsächlichen oder potenziellen Schädigern (Stephan Weber) HAVE 2010, S. 115ff.
Nach Ansicht des Verfassers werden in der Praxis die unterschiedlichen Kausalitätsformen zu wenig beachtet, obwohl sie primär entscheidend sind für die Frage, ob ein Mitschädiger für den ganzen oder nur einen Teil des Schadens einstehen muss. Lesenswerter Beitrag.
.eit heilt nicht alle Wunden - Zur verjährungsrechtlichen Problematik bei Personenschäden durch Asbest (David Husmann/Massimo Aliotta) HAVE 2010, S. 128ff.
Der Beitrag analysiert aus der Sicht von Geschädigtenvertretern die jüngste Bundesgerichtspraxis zur Verjährungsproblematik im Straf-, Opferhilfe- und Verantwortlichkeitsrecht des Bundes. Er zeigt auf, dass und warum im Bereich der Vertrags- und Deliktshaftung nach Obligationenrecht an der mit BGE 106 II 134 begründeten Praxis nicht festgehalten werden kann.
Haftpflichtrecht
Kritisches zum Recht des Versorgungsschadens (Bernhard Stehle) HAVE 2010, S. 98ff.
Der Autor plädiert für ein weites Verständnis der Versorgungsleistungen, das auch einmalige Leistungen und güter-, erb- und versicherungsrechtliche Ansprüche umfasst. Ferner seien steuerliche Nachteile sowie die durch den notwendigen Ersatz der Versorgungsleistungen entstehenden Kosten zu berücksichtigen.
Massenkollision und Schadenerledigung (diverse Beiträge) HAVE 2010, S. 159ff.
Thema des HAVE-Forums ist das seit dem 1. Januar 2008 geltende Abkommen zur Regulierung von Schäden aus Massenkollisionen. Mit einem Blick ins Ausland.
Kauf- und Mietrecht
Wohnungsübertragung bei Scheidung oder Auflösung
einer eingetragenen Partner-schaft und als Massnahme zum Schutz der Opfer von Gewalt (Giacomo Roncoroni) mp 2/2010, S. 75ff.
Vgl. «Familienrecht» obenstehend
Arbeitsvertragsrecht
Pandemie und Impfobligatorium für das Gesund-heitspersonal (Roger Rudolph) ARV 1/2010, S. 1-11
Pandemie und Impfobligatorium für das Gesund-heitspersonal (Roger Rudolph) ARV 1/2010, S. 1-11
Nach der Schweinegrippe 2009 untersucht der eher impffreundliche Autor ein Impfobligatorium aus der Sicht von Epidemiengesetz und Arbeitsvertragsrecht. Klare Antworten kann der Aufsatz naturgemäss nicht geben. Entscheidend ist die Pandemie-Schwere.
Die arbeitsrechtliche Kündigungsfreiheit zwischen Mythos und Realität (Kurt Pärli) AJP 2010, S. 715ff.
Nach Meinung des Autors erweist sich die Kündigungsfreiheit eher als Mythos, wenn man die gesetzlichen Schranken und deren Weiterentwicklung durch die Praxis betrachtet. Dennoch erkennt er punktuell Handlungsbedarf, um den Schutz für entlassene Arbeitnehmervertreter zu verbessern und um den Schutz vor diskriminierender Kündigung mit Beweislasterleichterungen zu verstärken.
Privatversicherungsrecht
Questions de procédure en assurance perte de gain maladie LCA (Jean-Michel Duc) SZS 54/2010, S. 142-148
Viele Kantone sehen für Streitigkeiten aus VVG-Krankentaggeldversicherungen den Weg an die kantonalen Sozialversicherungsgerichte vor. Es bringt aber zwangsläufig Probleme mit sich, wenndiese Gerichte privatrechtliche Vertragsverhältnisse behandeln.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Die Zulässigkeit statutarischer Schiedsklauseln (Hans Caspar von der Crone und Benjamin Büchler) SZW 2010, Nr. 3, S. 258ff.
Die Autoren nehmen den Entscheid des schweizerischen Bundesgerichts 4A_446/2009 vom 8. Dezember 2009 auseinander und führen die Überlegungen in theoretischer und praktischer Hinsicht weiter. Das Bundesgericht kommt in einem sachverhaltlich komplexen Fall zum grundsätzlichen Schluss, dass eine Schiedsklausel für Verantwortlichkeitsansprüche nach herrschender Lehre zulässig sei. Formell sei Schriftlichkeit erforderlich und bei statutarischen Schiedsklauseln eine Bezugnahme auf die Klausel bei Beitritt zur juristischen Person.
Das Bundesgericht stellte in casu aber fest, dass die Schiedsklausel auf die Ansprüche der Gläubigergesamtheit gerade nicht anwendbar sei. Das wäre anders, wenn es um die Ansprüche der Gesellschaft ginge. Die Autoren zeigen auf, was das Bundesgericht nicht so direkt sagt, und erläutern die formellen Voraussetzungen von statutarischen Schiedsklauseln, die schiedsfähigen Streitigkeiten, zudem gehen sie der Bindung an die Schiedsklausel nach. Grundsätzlich stimmen sie dem Urteil des Bundesgerichts aber zu. Interessant für Gesellschaftsrechtler.
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
Strafprozessrecht
Wann beginnt das polizeiliche Ermittlungsverfahren? Wann
beginnt das staatsanwaltliche Untersuchungsverfahren? (Ludovica Del Giudice) ZStrR 2010, S. 111ff.
Interessante Auslegeordnung zum Verhältnis der beiden Verfahrensstadien, wobei die Autorin aufzeigt, dass der künftige Handlungsspielraum der Polizei von diversen Faktoren abhängig ist, weshalb erst die Praxis zeigen werde, ob die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft auch der gesetzlichen Konzeption entspricht.
Die Praxis der Verteidigung der ersten Stunde (Niklaus Ruckstuhl) ZStrR 2010, S. 132ff.
Ein praxisnaher Beitrag zu den Voraussetzungen einer wirksamen Umsetzung der Verteidigung der ersten Stunde, der auch konkrete Forderungen zur Belehrungspflicht, der Akteinsicht und zur notwendigen Vorbereitungszeit sowie der Honorierung der Verteidigung enthält.
Was bleibt von der Unmittelbarkeit? (Peter Albrecht) ZStrR 2010, S. 180ff.
Fundierte Kritik an der schweizerischen Strafprozessordnung, mit der die Unmittelbarkeit stark zurückgedrängt wird. Der Autor plädiert für eine verfassungs- und EMRK-konforme Auslegung des zentralen Artikels 343 StPO.
Beweisverbote und Fernwirkung (Sabine Gless) ZStrR 2010, S. 146ff.
Mit der Regelung in der schweizerischen StPO können die Diskussionen zu Inhalt und Wirkung von Beweisverboten nicht abgeschlossen werden. Je nach Entwicklungder Praxis sind neue Lösungsansätze zu suchen.
Besondere Strafverfahrensarten: das abgekürzte Verfahren (Mark Pieth) ZStrR 2010, S. 161ff.
Seine Kurzanalyse führt Pieth zum Ergebnis, dass der Gesetzgeber zwar für die Regelung des abgekürzten Verfahrens einen erheblichen Aufwand getrieben hat, der aber nicht zum Ergebnis passt: Bei den herkömmlichen Fällen lasse sich eine gewisse Zeitersparnis erzielen, während bei komplexen Wirtschaftsverfahren die gesetzliche Regelung schlecht passe. Sein Fazit: Das Gesetz wird im eigentlich anvisierten Bereich das Ziel verfehlen.
Konfrontationsanspruch: Einschränkung und Kompensation (Christoph Ill) forumpoenale 2010, S. 162ff.
Der überwiegende Teil der Einschränkungen des Konfrontationsrechts kann tauglich kompensiert werden, soweit von den technischen Hilfsmitteln Gebrauch gemacht wird. Bei der Anonymisierung von Zeugen ist eine solche Kompensation jedoch nicht der Fall, weshalb davon nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden soll.
Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte
Praxisänderungen im Lichte der Rechtssicherheit und der Rechtsrichtigkeit (Markus Reich/Laurence Uttinger) ZSR 2010 I, S. 163ff.
Der interessante Beitrag befasst sich am Beispiel des Steuerrechts mit der Problematik der Wirkung von Praxisänderungen, das heisst mit der Frage, auf welche Sachverhalte die Änderung in zeitlicher Hinsicht anzuwenden ist.