Zivilprozessrecht

Entschädigung auch bei Verrechnung

Ein unentgeltlicher Rechtsbeistand hat Anspruch auf eine Entschädigung aus der Gerichtskasse, soweit sein Aufwand durch die Parteientschädigung nicht gedeckt ist. Das gilt laut Bundes­gericht auch dann, wenn die Gegen­partei eigene Forderungen mit der geschuldeten Parteientschädigung verrechnet.