Entschädigungsvereinbarungen sind grundsätzlich formlos gültige Innominatverträge zwischen Geschädigten und Schädigern beziehungsweise deren Versicherungen. Sie sind in aller Regel mit einer Saldoerklärung versehen («per Saldo aller ­gegenseitiger Ansprüche»). Das Bundesgerichtes drückt es so aus: Eine Entschädigungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem ein Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis mit g...