Rechtzeitig sind zwei gewichtige Kommentare und ein Lehrbuch zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) erschienen.

Beim ersten Kommentar handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk von Anwälten der Kanzlei Baker & McKenzie in Zürich. Obwohl der Handkommentar einen beachtlichen Umfang aufweist, werden die einzelnen Artikel übersichtlich kommentiert. Diese Knappheit bringt allerdings auch mit sich, dass Fragen, über deren Beantwortung auch unter ...