Verfassungsrecht

Wählbarkeit von Handelsrichtern

Es verletzt die Kantonsverfassung, wenn für Handelsrichter Voraussetzungen zur Wählbarkeit in einem Gesetz festgehalten werden, die über die Verfassung hinausgehen.

Sachverhalt:

Das im Mai 2010 verabschiedete kantonale Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess des Kantons Zürich (GOG/ZH) regelt in § 3...