Ja, indirekt. Indirekt, weil das Urteil XI ZR 33/10 des ­deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) keine «Verbindlichkeit» für die Rechtsprechung bei uns schafft. Es gibt indessen Erwägungen in diesem Entscheid, die strukturelle Probleme im Bankgeschäft ansprechen: Die Vermischung der Rolle von Berater und Verkäufer - und damit Gegenpartei - von eigenen oder fremden Finanzprodukten und den unter Umständen sehr ungleichen Wissens- und Kenntnisstand von Bank un...