Wer bei Banken anklopft, um einen Kredit für sein Studium aufzunehmen, hat schlechte Aussichten. Denn das seit dem 1. Januar 2003 geltende Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt eine Kreditfähigkeitsprüfung vor, die für angehende Studenten schwierig zu bestehen ist. Sie verlangt den Nachweis, dass der Konsumkredit zurückgezahlt werden kann, ohne dass der nicht pfändbare Teil des Einkommens beansprucht wird. Weiter muss ein Schuldner den Konsumkredit innert 36 Monaten ...