1. Ausgangslage

Am 12. März 2000 haben Volk und Stände der Justizreform zugestimmt. Sie bildet die Verfassungsgrundlage für die Schaffung eines Bundesgerichts als einzige oberste rechtsprechende Behörde des Bundes (Art. 188 f. BV) und weiterer richterlicher Behörden des Bundes (Art. 191a BV). In Aus­führung der Verfassungsbestimmungen trat am 1. Januar 2007 die Totalrevision der Bundesrechtspflege in Kraft.

Für die so...