plädoyer: Laut Artikel 190 der Bundesverfassung sind Bundesgesetze für das Bundesgericht ­verbindlich. National- und Ständerat können also verfassungswidrige Gesetze beschliessen, ohne dass ein Gericht diese ­aufheben kann. Wofür brauchen wir denn überhaupt eine Bundes­verfassung?

Paul Richli: Das ist eine provokative Frage. Der Gesetzgeber kann nicht einfach verfassungswidrige Gesetze beschliessen. Er ist a...