­­­Die Aufsicht über die Gerichte in der Schweiz ist sehr unterschiedlich gestaltet: In den meisten Kantonen kontrollieren die oberen Gerichte die unteren Instanzen. Die oberen Gerichte wiederum werden vom Kantonsparlament beaufsichtigt. Auf Bundesebene nimmt das Bundesgericht die Aufsicht über die unteren Bundesgerichte wahr, die Bundesversammlung ist für das Bundesgericht zuständig.

Die Richter erster Instanz werden in einigen Kantonen durch das Vol...