Verwaltungsrecht

Kostenauflage nur mit gesetzlicher Grundlage

Die Polizei muss sich für die Kosten von Polizeieinsätzen an die Störer halten, nicht an die Veranstalter. Zudem müssen die in Rechnung gestellten Kosten auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Und die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ist zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Verschiedene Luzerner Verei...