Von den Steuerentscheiden gehen 95 Prozent zulasten der Steuerpflichtigen. Dies liegt nicht an einer formell oder materiell schlechten Ausgangslage der Steuerpflichtigen, sondern ist ein systemimmanenter Mangel des Steuerverfahrens. Mitglieder von Verwaltungsbehörden und Richter werden von der öffentlichen Hand bezahlt. Es ist deshalb offensichtlich, dass die Praxis der Gerichte und Steuerverwaltungen fiskalisch motiviert und grundsätzlich staatsfreundlich orientiert ist. Der B...