«Goldene Fallschirme» nun verboten
Für Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates einer börsenkotierten Gesellschaft sind Abgangsentschädigungen, Provisionen für konzerninterne Umstrukturierungen und Vergütungen im Voraus neu verboten. Antrittsprämien sind hingegen weiterhin zulässig. So sieht es die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei ­börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV, SR 221.331) vor. Zum Teil gilt eine Übergangsfrist. Künftig stimmt zudem die Generalversammlung jährlich über die Ver­gütungen an diese Organe ab.

Erkennungsdienstliche Daten früher gelöscht
Finger- und Hand­flächen­abdrücke von Ausländern und Beschuldigten werden im natio­nalen Informationssystem AFIS (Automated Fingerprint Identification System) zurzeit 30 Jahre gespeichert. Neu können auch der Nachrichtendienst des Bundes und die kanto­nalen Migrationsbehörden das AFIS nutzen, so die am 1. September in Kraft tretende revidierte Verordnung über die Bearbeitung bio­metrischer erkennungs­dienst­licher Daten. Künftig gelten dieselben – kürzeren – Aufbewahrungsfristen wie bei DNA-Profilen. Das heisst: Ein rechtskräftiger Freispruch oder die Einstellung des Strafverfahrens ­führen zur automatischen Löschung.