Leugnung des Armenier-Genozids: Meinungsfreiheit missachtet

Mit fünf gegen zwei Stimmen hat die 2. Kammer des Gerichtshofs die Beschwerde des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek gutgeheissen. Perinçek hatte 2005 in mehreren Reden in der Schweiz den Genozid an den Armeniern als internationale und historische Lüge bezeichnet, was ihm einen Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) eintrug. Das Bundesgericht hielt i...