Die im März 2015 lancierte SVP-Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» fordert: «Die Bundes­verfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.» Und: «Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen. Bei  einem Widerspruch sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.»

Wird die Initiative angenommen, ist die Kündigung völkerrechtlicher Verträge absehbar. plädoyer wollte von 20 SVP-Richtern verschiedener Instanzen wissen, wie sie zu einer EMRK-Kündigung stehen. Resultat: Keiner bekennt Farbe. Die Antworten lauten kurz «Kein Kom­mentar» oder etwas ausführlicher: «Aus grundsätzlichen Überlegungen verzichte ich darauf, zu einer aktuellen politischen Auseinandersetzung Stellung zu beziehen.»