Die Zahl der am Bundesgericht eingegangenen Fälle stieg 2015 um 1,9 Prozent auf 7853 an. Erledigt wurden 7695 Verfahren. Davon endeten 14,7 Prozent für die ­Beschwerdeführer zumindest teilweise erfolgreich: 13 Prozent mit einer Gutheissung, der Rest wurde an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Die durchschnittliche Prozessdauer blieb mit 134 Tagen in etwa konstant. Das geht aus dem soeben veröffentlichten Jahresbericht des Bundesgerichts hervor. 

Am erfolgreichsten waren die Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (16 Prozent), gefolgt von den strafrechtlichen Streitigkeiten (14,5 Prozent). Im Bereich der Zivilsachen und bei den SchKG-Beschwerden hiess das Bundesgericht 11,7 Prozent der Beschwerden gut. Damit blieb die Erfolgsquote der Beschwerde­führer gleich wie im Vorjahr (14,7 Prozent). 

Beim Bundesstrafgericht waren 13 Prozent der Rechtsmittel erfolgreich, beim Bundesverwaltungsgericht knapp 17 Prozent. 

Öffentliche Urteilsberatungen gab es am Bundesgericht nur noch 58 (42 in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, 11 in Zivilprozessen und 5 in Strafsachen). 

Laut Jahresbericht kostete die unentgeltliche Rechtspflege am Bundesgericht 756 872 Franken – 0,8 Prozent des Gesamtaufwands. Zum Vergleich: Für die EDV wurden fast 2 Millionen ausgegeben. 

2015 entschied der EGMR in Strassburg 8 Fälle, in denen das Bundesgericht letzte nationale Instanz war. 2 weitere Urteile betrafen das Bundesverwaltungsgericht. In 3 Fällen stellte der EGMR eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest, in 7 Fällen wurde sie nicht verletzt.