Bundesrichterin Ursula Nordmann-Zimmermann ist Ende 2007 in den Ruhestand getreten. Heute hat sie Zeit, um Klavier zu spielen und in die Oper und das Theater zu gehen. Zudem liest sie viel, praktiziert Yoga und pflegt Freundschaften. «Für alle diese Dinge hatte ich während des Berufslebens wenig Zeit.» 

Als Juristin ist die Lausannerin kaum mehr tätig: 

«Höchstens noch für Freunde, die etwas wissen ­wollen.» Man müsse den Jungen Platz machen, im Recht ­ändere sich alles sehr schnell.

Bei ihrer Wahl 1996 war Nordmann-Zimmermann in der zweiten zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts nach dem Rücktritt von Margrith Bigler ­wieder die einzige Frau. «Ich konnte nicht wählen. Sonst ­hätte ich die erste öffentlich-rechtliche ­Abteilung vorgezogen, dort war damals noch nie eine Frau tätig.» Nicht nur das öffentliche Recht ­fasziniert sie, sondern auch die Rechtsgeschichte. Denn: «Recht ist ein Spiegel der Gesellschaft.»

Vor ihrer Wahl war sie dreizehn Jahre als Anwältin vor ­allem mit Scheidungen befasst und drei Jahre als Professorin an der Universität Neuenburg tätig. Sie gab Einführungsvorlesungen ins Recht für Nicht­juristen und dozierte zum Wirtschaftsrecht – studiert hatte sie an der Hochschule St. Gallen. Zudem leitete sie ein Seminar zum Lesen und Verstehen deutschsprachiger Bundesgerichtsentscheide. Ihre Karriere hat Nordmann-Zimmermann nie geplant. «Das machte man früher nicht.» 

Der Lausannerin liegt das Familienrecht immer noch am Herzen. Sie hofft auf vermehrte Mediationsverfahren. «Wenn ein Prozess zur Schlacht wird, ­profitieren nur die Anwälte.» Eine gute Neuerung sieht sie im gemeinsamen Sorgerecht, «sofern sich die ­Väter wirklich für die Erziehung der Kinder interessieren und sich einsetzen». Wichtig sei auch, dass die Kinder beide Elternteile mehr als nur alle vierzehn Tage sehen. «Den Kindern kommt diese Zeit nämlich lang vor.»