Selbständige Anwälte sind bei Krankheit oder Unfall nicht obligatorisch taggeldversichert. Gegen Erwerbsausfall können sie sich aber freiwillig versichern. Am günstigsten tun sie dies über ­einen der Kollektivverträge, den die Anwaltsverbände mit den Versicherungen ausgehandelt haben. Das ergibt ein aktueller Prämienvergleich von plädoyer. Kollektivverträge für Anwälte haben etwa der Schweizerische Anwaltsverband (SAV), der St. Galler (SGAV), der Thurgauer (TAV) und der Zürcher Anwaltsverband (ZAV) abgeschlossen. 

Die tiefste Jahresprämie für eine Einzeltaggeldversicherung für ­einen 39-jährigen selbständigen Anwalt mit einer Summenversicherung von 100 000 Franken und einer Wartefrist von 30 Tagen verlangt die Allianz mit 1232 Franken (siehe Tabelle im PDF). 

Günstiger sind die Kollektivtarife: Beim SAV zahlen Anwältinnen und Anwälte unter den gleichen Bedingungen 1060 Franken pro Jahr (Kollektivvertrag mit der Visana). Am grössten ist das Sparpotenzial beim Zürcher Anwaltsverband. Dort können sich Männer rund 400 Franken und Frauen 500 Franken pro Jahr günstiger versichern als über eine Einzeltaggeldversicherung. 

Beim ZAV gibt es für selbständige Anwälte vier Kollektivverträge. Mit welchen Versicherungen sie abgeschlossen sind, wollte der Verband nicht sagen. Von den tiefen Prämien profitieren können laut dem ZAV-Geschäftsführer Simon Bachmann nicht nur Zürcher Anwälte. Einige der vier ­Kollektivverträge stünden auch Mitgliedern anderer Kantonal­verbände offen, sofern sie der Vorsorgestiftung des Zürcher Anwaltsverbandes angeschlossen sind. Bei den anderen erhielten zum Teil die SAV-Mitgieder einen Rabatt.