Wer zum Beispiel mit 60 Jahren ein 3a-Konto auflöst, muss für diesen Kapitalbezug nur einen ­reduzierten Steuersatz zahlen. Geht das Geld kurz danach als Einkauf in die Pensionskasse, kann man das voll abziehen und spart den vollen Einkommenssteuersatz. Der so erzielte Steuerspareffekt kann gross sein.

K-Geld hat in Ausgabe 5/16 gezeigt, dass dieses Vor­gehen in vielen Kantonen funktioniert. Aber nicht in Zürich. Die Zürcher Steuerverwaltung will den Bezug und Wiedereinkauf im gleichen Steuerjahr jedoch nur als steuerneutralen Übertrag vom 3a-Konto in die Pensionskasse akzep­tieren. Dann resultiert keine Steuerersparnis.

Erst Einkauf in die ­Pensionskasse, dann 3a-Konto auflösen

Doch mit einem geschickten Vorgehen lässt sich der erhoffte Steuervorteil auch im Kanton Zürich erzielen. Es reicht dazu, die Reihenfolge umzukehren: Zuerst erfolgt der Einkauf in die Pensionskasse aus eigenem Erspartem. Und erst danach wird das 3a-Konto aufgelöst, um das Loch im Sparstrumpf wieder zu schliessen.

Ein solches Vorgehen würde grundsätzlich auch der Kanton Zürich akzeptieren. Es würde lediglich überprüft, ob keine Steuerumgehung vorliegt. Dies wäre beispielsweise wohl dann gegeben, wenn sich Pensions­kassen-Einkäufe und 3a-Bezüge systematisch über Jahre abwechseln würden.

Ehepaare: Steuer­behörden ­akzeptieren einen zweiten Weg

Ein weiterer legaler Weg steht Ehepaaren offen: Der eine Ehepartner löst steuergünstig ein 3a-Konto auf, der andere nutzt das Geld für den steuersparenden Einkauf in seine Pensionskasse. Dieses Vorgehen funktioniert auch im Kanton Zürich, obwohl Ehepaare grundsätzlich gemeinsam besteuert werden. Das ­Steuergesetz gehe «nur dann von einem steuerneutralen Vorgang aus, wenn ein einzelner Ehegatte einen Umbau in seiner Vorsorge vornimmt», sagen dazu die Zürcher Steuerbehörden.