Seit Oktober 2013 wird der Besitz und Konsum von bis zu 10 Gramm Cannabis bei Erwachsenen nicht mehr mit ­einer Verzeigung geahndet. Das Delikt kann mit einer Ordnungsbusse ­bestraft werden. Mit dieser Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollten alle Cannabiskonsumenten in der Schweiz gleich behandelt und die Kosten der Justiz gesenkt werden.  

Eine Studie der Stiftung Sucht Schweiz zeigt nun aber, dass noch immer grosse Unterschiede im Vollzug unter den Kantonen herrschen. So wird ein Freiburger Cannabiskonsument oft nicht gleich behandelt wie einer im Kanton Bern. Und wer im Baselbiet wohnt, läuft deutlich weniger ­Gefahr, für den Konsum von Cannabis bestraft zu werden, als sein Kollege im benachbarten Stadtkanton. Auch Bern fällt mit vielen Verzeigungen auf.

Die Walliser Polizei geht  mit überdurchschnittlichem Einsatz gegen Kiffer vor: Die Zahl der bestraften Widerhandlungen verdoppelte sich seit Einführung des Ordnungsbussenverfahrens. Im Schweizer Durchschnitt ist die Zunahme deutlich tiefer.