Die sieben Rechtsanwälte und Ständeräte Pirmin Bischof, Stefan Engler, Beat Rieder, Fabio Abate, Andrea Caroni, Thomas Hefti und Martin Schmid sowie der Jurist Beat Vonlanthen verpassten es im Dezember, der Verfassung zum Durchbruch zu verhelfen. Der Ständerat stimmte darüber ab, ob das vom Volk 1993 für die AHV bewilligte Mehrwertsteuerprozent immerhin ab 2018 in vollem Umfang der AHV zugutekommen soll, nachdem dies in den letzten rund zwanzig Jahren nicht der Fall war. Die Mehrheit der kleinen Kammer des eidgenössischen Parlaments lehnte dies ab. Damit werden auch dieses Jahr wieder rund 500 Millionen für die AHV bestimmte ­Mehrwertsteuer-Franken in die allgemeine Bundeskasse abgezweigt.  

Hintergrund: Statt in die AHV fliessen seit 1999 Jahr für Jahr aus der Mehrwertsteuer hohe Summen in die allgemeine Bundes­kasse – gegen den Willen von Volk und Verfassung. Bis 2017 belief sich das Total der abgezweigten Gelder auf 8 Milliarden Franken. Laut Bundesverfassung müsste das «Demografieprozent» voll der AHV zukommen. Doch das Parlament beschloss unter Missachtung der Volksabstimmung, ab 1999 jährlich 17 Prozent davon in den ordentlichen Staatshaushalt fliessen zu lassen.