Der Rechtsanwalt Upendra Nayak verteidigt im ost­indischen Bundesstaat Odisha seit mehr als dreissig ­J­ahren Angehörige der indigenen Gemeinschaft ­Indiens. Die Adivasi, wie sie sich nennen, stehen oft aufgrund konstruierter Anklagen vor Gericht. Hintergrund ist der Widerstand der Gemeinschaften gegen Bergbau- und Industrieprojekte. Am 20. Februar ­wurde Upendra Nayak selbst festgenommen. Die Vorwürfe gegen ihn lauten auf «Kriegsführung gegen die indische Regierung», «Verschwörung» und ­«Begehen terroristischer Handlung». Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Bei ­einer Verurteilung könnte ihm eine lebenslange Haftstrafe drohen.

Die Polizei wirft Upendra Nayak vor, 2009 und 2010 maoistische bewaffnete Gruppen logistisch unterstützt zu haben. Damals waren mehrere Angehörige der Adivasi festgenommen worden. Nayak übernahm in mindestens zehn dieser Fälle die Verteidigung vor Gericht und erreichte, dass viele der Angeklagten freigesprochen wurden. Er klagte auch im Namen von Opfern aussergerichtlicher Hinrichtungen, also von Personen, die von der Polizei gezielt getötet wurden.

Die Organisation Ganatantrik Adhikar Surakhya Sangathan, die sich in Odisha für Angehörige der Adivasi einsetzt, hält die Vorwürfe für haltlos und wandte sich an die indische Amnesty-Sektion. Nach eingehender Prüfung des Falles ist auch Amnesty zum Schluss gekommen, dass Nayak allein aufgrund seiner anwaltlichen Arbeit festgenommen worden ist. Die Organisation hat deshalb eine weltweite «Urgent Action» lanciert und fordert die Freilassung Nayaks. 

Die indische Antiterrorgesetzgebung, namentlich das sogenannte «Gesetz zur Verhütung von Straf­taten», enthält sehr vage definierte Begriffe und wird immer wieder dazu missbraucht, Aktivistinnen und Menschenrechtsanwälte willkürlich zu verhaften und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu untergraben.