Bei Schlichtungsbehörden in Mietsachen sind in der ­ersten Jahreshälfte 2017 total 12 861 neue Verfahren eingeleitet worden. Im zweiten Halbjahr waren es 16 035 Fälle – 25 Prozent mehr. Grund: Der Referenzzins sank, aber nicht alle Vermieter reduzierten den Mietzins. 

Von den neuen und bereits pendenten Fällen konnten die Schlichtungsbehörden im zweiten Halbjahr 85 Prozent definitiv erledigen. Nur in 15 Prozent erteilten sie die Klagebewilligung, weil sich die Parteien nicht einigen konnten oder der Urteils­vorschlag abgelehnt wurde. 

Im Vergleich unter den Kantonen schneidet Zug mit einer Erledigungsrate der Schlichtungsbehörden von 97 Prozent am besten ab, gefolgt von Bern (95 Prozent) und Schaffhausen (93 Prozent). Appenzell Ausser­rhoden (70 Prozent) und Jura (64 Prozent) stehen am Ende der Rangliste.