Am Bundesgericht sinkt die Chance stetig, mit einer Beschwerde Erfolg zu ­haben. 2017 wurden nur noch 13,4 Prozent der Beschwerden ganz oder teilweise gutgeheissen. Das geht aus dem neuesten Geschäftsbericht hervor. 2016 waren es noch 14,35 Prozent, ein Jahr vorher 14,7 Prozent. Am erfolgreichsten waren letztes Jahr die strafrechtlichen Beschwerden (16,5 Prozent), gefolgt von den öffentlich-rechtlichen Beschwerden (13,1 Prozent). Dagegen wird nur eine von zehn Beschwerden in  Zivilsachen und im Betreibungsrecht gutgeheissen (11,1 Prozent). 

Wer erfahren möchte, in welcher bundesgerichtlichen Abteilung die Erfolgschancen höher oder tiefer liegen, wird enttäuscht. Laut dem Medienbeauftragten ­Peter Josi wird die Statistik nach Verfahrensausgang nur «abteilungsübergreifend» für das Gericht insgesamt erhoben: «Die Art der Erledigung nach Abteilung aufgeschlüsselt wird für den Geschäftsbericht nicht erstellt, auch nicht für interne Zwecke.» Beim Bundesstrafgericht waren letztes Jahr 12 Prozent der Rechtsmittel erfolgreich, beim Bundesverwaltungsgericht 20 Prozent.

Weiterhin verstärkt hat sich am Bundesgericht die Tendenz, dass die Urteile nur selten öffentlich beraten werden. 2017 war dies in 70 Verfahren der Fall, ein Jahr zuvor in 78 Fällen.

Bei Gesamtausgaben von rund 93 Millionen Franken gab das Bundesgericht 837 570 Franken für die unentgeltliche Rechtspflege aus, das sind 0,9 Prozent des Gesamtaufwands. Zum Vergleich: Die Informatik kostete das höchste Gericht im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Franken.

Der Europäische Gerichtshof (EGMR) registrierte 2017 insgesamt 266 Beschwerden gegen die Schweiz. In zehn Fällen fällte der EGMR ein Urteil; in je fünf Fällen waren das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht letzte Schweizer Instanz. In vier Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Konvention fest.