Menschenhandel erkennen ist schwierig: Es gilt, freiwillige ­Abhängigkeit von verbotener Ausbeutung abzugrenzen. Der Staat hat die Pflicht, Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und ihnen Schutz zu gewähren – bis hin zum Rückschiebeverbot der Konvention EKM des Europarates. 

Die Dissertation untersucht die Umsetzung des Abkommens durch das SEM anhand einer Sammlung von Asylfällen. Dabei fällt Eritrea auf: Man ist sich beim SEM offenbar der Zwangsarbeitsproblematik bewusst. Noch nicht entschieden ist, ob die extensive Dienstpflicht in Eritrea Sklaverei im Sinne der EMRK darstellt. Aufgezeigt werden auch die Überschneidungen der verschiedenen völkerrechtlichen Schutzrechte und ihre Entwicklung. Auch der Handlungsbedarf wird definiert.

Bewertung: Für die ­Argumentation in der Praxis sehr hilfreich.

Asylrecht
Nula Frei
Menschenhandel und Asyl. Die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum ­Opferschutz im schweizerischen Asylverfahren
Nomos/Stämpfli, Baden-Baden/Bern 2018, 634 Seiten, Fr. 192.–