Das Bundesstrafgericht in Bellinzona beurteilt als erstinstanzliches Gericht Anklagen der Bundesanwaltschaft. ­Gegen die Entscheide konnten Betroffene bisher keine Berufungen einreichen – nur Beschwerden ans Bundesgericht, das nur für Rechtsfragen zuständig ist. Es gab keine zweite Instanz, die Sachverhaltsfragen beurteilte. 

Diese Rechtslücke wird nun geschlossen. Das Bundesstrafgericht erhält ab dem 1. Januar eine Berufungskammer. Sie wird über Berufungen gegen Urteile der Strafkammer entscheiden, über Revisionsgesuche gegen rechtskräftige Urteile von Strafkammer, Berufungskammer und gegen Strafbefehle der Bundesanwaltschaft. Für die neue Kammer sind zwei Vollzeit-Richterstellen und neun nebenamtliche Richter vorgesehen – zu wenig, wie der ­Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder in einer parlamentarischen Iniative kritisiert.