Die Autorin braucht 68 Seiten, um zum eigentlichen Thema zu gelangen. Auf den restlichen 121 Seiten erörtert sie, wann ein Beweismittel als «rechtswidrig beschafft» zu qualifizieren ist und ob ein solches Beweismittel im Straf- und Zivilverfahren verwertbar ist. Für Letzteres braucht es eine Interessens­abwägung im Einzelfall. Dazu entwickelte die Autorin verschiedene Parameter. Diese ­Kriterien liess sie in einer Stichprobe mit rund 600 Personen durch ein Markforschungsinstitut überprüfen. 

Die Stichprobe ergab, dass die Befragten der Verwertbarkeit ­eines Beweismittels zustimmen, wenn es das einzige Beweis­mittel ist. Oder wenn mit dem rechtswidrig beschafften Beweismittel «ein moralisch besonders bedenklich scheinendes Delikt» bewiesen werden kann. 

Bewertung: Empfehlenswert für Gerichte und Rechtsanwälte. 

Beweisrecht
Caroline Guhl 
Trotz rechtswidrig beschaffter Beweise zu einem gerechten Straf- und Zivilurteil 
Dike, Zürich/St. Gallen 2018, 
189 Seiten, Fr. 68.–