Die Basler Dissertation widmet sich dem Erbrecht des faktischen Lebenspartners. Die Rechtslage in der Schweiz ist schnell erklärt: Eine faktische, also rechtlich nicht weiter formalisierte Lebensgemeinschaft erzeugt keine erbrechtlichen Wirkungen. Die gesetzliche Regelung lässt den Nachlass lieber dem Gemeinwesen zufallen als dem faktischen Lebenspartner. Eine Absicherung des faktischen Lebenspartners ist nur über Verfügungen von Todes wegen zu erreichen. Diese Rechtslage ist weder befriedigend noch zeit­gemäss. Reformbestrebungen in der Schweiz sind im Gang. Wie gerufen kommt daher die breit angelegte Rechtsvergleichung der Autorin, welche die ­ausgesprochen diversen Regelungen zugunsten des ­überlebenden Lebenspartners kategorisiert präsentiert.

Bewertung: Zwingend für alle, die in die Erbrechtsrevision ­involviert sind. 

Erbrecht
Tomie Keller
Die faktische Lebens­gemeinschaft im Erbrecht 
Stämpfli, Bern 2018, 230 Seiten, Fr. 85.–