Bisher zahlten im Kanton Zürich die amtlichen Verteidiger die von ihnen beigezogenen Dolmetscher. Später konnten sie die Kosten vom Gericht zurückfordern. Bei ­einer Verurteilung verpflichtetet das Gericht die Beschul­digten in der Regel, die Verfahrens- inklusive Dolmetscher­kosten zu übernehmen. Dieses Vorgehen widerspricht der Bundesgerichtspraxis und der Menschenrechtskonvention. Beide garantieren einen kostenlosen Dolmetscher. 

Nun ändert die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ihre Praxis. Seit Anfang 2019 gilt:  Die amtlichen Verteidiger müssen die Honorarrechnung der Dolmetscher nur noch prüfen. Dann veranlasst die Staatsanwaltschaft die Bezahlung durch die Staatskasse. 

Andere Kantone haben noch Nachholbedarf: Im Aargau und in St. Gallen wird die bisherige Zürcher Methode praktiziert. «Wir werden die neue Zürcher Praxis diskutieren und unsere heutige Praxis allenfalls überdenken», sagt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft zu plä­doyer. Auch die Berner Staatsanwaltschaft verspricht, ihre Praxis zu prüfen. 

In Luzern und Basel werden Dolmetscherkosten bereits vom Staat übernommen.