Wer Lohnanteile über 126 900 Franken in der 2. Säule versichert hat, kann diese ab 1. Oktober in Wertschriften anlegen. Die Verordnung über die berufliche Altersvorsorge (BVV 2) wurde diesbezüglich geändert. Die Neuerung ermöglicht höhere Erträge, birgt allerdings auch ein Verlustrisiko. Bisher war die feste Verzinsung des Sparguthabens vorgeschrieben. 

Die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbandes verzinste Sparguthaben letztes Jahr mit 2 Prozent, die Kasse des Zürcher Verbands mit 1,25 Prozent.