Ein A-Plus-Brief kostet Fr.  3.40, ein Einschreibebrief dagegen Fr. 6.30. Die Post legt A-Plus-­Briefe wie normale A-Post in den Briefkasten des Empfängers. Das «Plus» besteht darin, dass der Absender erfährt, wann der Brief angeblich in den Briefkasten gelangte. 

Im Rechtsverkehr ist die Zustellung mit A-Plus nicht zu empfehlen. Zu diesem Ergebnis kommt der Genfer Anwalt Pierre Stastny am Beispiel des Mietrechts: «Vermieter und Mieter bleiben besser beim guten alten Einschreiben.» Das Bundesgericht habe in den beiden Entscheiden 142 III 599 und 144 IV 57 festgehalten, dass A-Plus den effektiven Empfang mangels Empfangsbestätigung nicht nachweise. Fehlerhafte Zustellungen seien möglich.

Stastny folgert: Schildere etwa ein Empfänger einer Kündigung plausibel, dass er nichts erhalten habe, gelte der Brief als nicht zugestellt. Noch trickreicher sei die Lage bei Mietzinserhöhungen und Kündigungsandrohungen wegen Zahlungsverzugs. Diese Schreiben gelten erst dann als zugestellt, wenn der Empfänger sie effektiv erhält. Im Gegensatz zum Einschreibebrief könne A-Plus-Post auch von ­einem Dritten, etwa einem Kind, in Empfang genommen werden. Dann gilt der Brief als nicht zugestellt, wenn er nicht zum Empfänger gelangt.