Die Zahl der abgekürzten Strafverfahren steigt stark an. Das geht aus einer Erhebung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) hervor. Danach wurden 2011 landesweit 460 abgekürzte Verfahren durchgeführt. Ein Jahr später waren es 541 und 2014 bereits 1383 Fälle. 

Das Besondere an solchen Verfahren: Beschuldigte und Staatsanwaltschaft einigen sich auf ­einen Deal: Geständnis gegen Zusicherung einer bestimmten reduzierten Strafe. Das Gericht prüft  nur noch die Angemessenheit der Vereinbarung.Die Erhöhung der Zahl der abgekürzten Verfahren ist nicht auf einzelne Kantone beschränkt. Im Kanton Bern stieg die Zahl laut Generalstaatsanwalt Rolf Grädel seit 2011 von 77 solchen Strafverfahren auf heute jährlich 180 bis 200. Im Baselbiet waren es 2014  fast viermal so viele abgekürzte Verfahren wie vor drei Jahren. 

Im Kanton Zürich wurden 2015 rund 1900 Anklagen erhoben – 288 Verfahren davon im ­abgekürzten Verfahren, wie Corinne Bouvard von der Oberstaatsanwaltschaft sagt. Das entspricht gut 15 Prozent nach 22 Prozent im Jahr 2014. Im Kanton Luzern waren es 2014 knapp 20 Prozent gewesen.

Ganz anders in Basel. Dort sind solche Deals selten. Gwladys Gilliéron, Privatdozentin an der Universität Zürich: «Das abgekürzte Verfahren wird in Basel-Stadt nur in sehr wenigen Fällen durch­geführt» – von 2011 bis 2014 in 3 bis 7 Fällen pro Jahr.