Der Umgang von Strafbehörden mit Journalisten ist nicht unproblematisch. Er wirft eine Reihe von Fragen auf, die vom Amtsgeheimnis über die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bis hin zur Ermittlungstaktik reichen können. 

In einer Reihe von Beschlüssen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ging es kürzlich um die Frage, ob die Korrespondenz zwischen Strafbehörden und Journalisten zu den Strafakten gehört und wie es sich mit dem ...