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Plädoyer 4/11
22.08.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
Neues IV-Verfahren ab Januar 2012
Nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni über die Medizinischen Abklärungsstellen (Medas) passt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das IV-Verfahren an. Gewisse Punkte, die das Bundesgericht in seinem Urteil verlangt habe, seien schon früher aufgegleist worden, sagt Ralf Kocher, Leiter des BSV-Rechtsdienstes. So die neue Internetplattform MED@P, mit der die Medas ihre Aufträge nach dem Zufallsprinzip e...
Neues IV-Verfahren ab Januar 2012
Nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni über die Medizinischen Abklärungsstellen (Medas) passt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das IV-Verfahren an. Gewisse Punkte, die das Bundesgericht in seinem Urteil verlangt habe, seien schon früher aufgegleist worden, sagt Ralf Kocher, Leiter des BSV-Rechtsdienstes. So die neue Internetplattform MED@P, mit der die Medas ihre Aufträge nach dem Zufallsprinzip erhalten sollen. «Wir waren auch bereits daran, ein differenziertes Tarifsystem zu entwickeln, das die Gutachten nach Komplexität gestaffelt vergütet», erklärt Kocher. Doch nach dem Urteil werden weitere Punkte im IV-Verfahren angepasst: So wird in Zukunft die Anordnung eines Gutachtens in Form einer Verfügung mitgeteilt und der Fragenkatalog mitgeliefert. Zudem müssen Medas gewisse Transparenzkriterien erfüllen, damit zum Beispiel klar ist, wer hinter einer AG steht.
Auch fachliche Qualifikationen und Qualitätsvorgaben müssen künftig erfüllt sein, eine Berufsausübungsbewilligung wird vorausgesetzt. «Das neue Verfahren soll wenn möglich ab dem 1. Januar 2012 laufen», so Kocher. Auf dann müssen alle Medas neue Tarifverträge mit diesen Vorgaben unterschreiben. Und wenn sie nicht unterschreiben? «Davon gehe ich nicht aus. Sonst finden wir andere Möglichkeiten zur Begutachtung.» ch
Männer begehen sechsmal mehr SVG-Delikte
Der Anteil der Frauen an den Verurteilungen nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) steigt. Dies zeigt eine neue Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS). Kam im Jahr 1984 auf zwölf verurteilte Männer eine Frau, lag das Verhältnis 2009 nur noch bei 6:1.
Grund dafür ist gemäss der BFS-Studie die grössere Anzahl Lenkerinnen: 1984 hatten lediglich 42 Prozent der Frauen einen Fahrausweis, 2005 waren es 74 Prozent.
Auch bei der Gesamtzahl der von Frauen begangenen Delikte spielen SVG-Widerhandlungen eine immer wichtigere Rolle. Beruhten im Jahr 1984 noch 27,9 Prozent der von Frauen begangenen Delikte auf einer Verletzung des SVG, stieg die Quote bis 2006 auf 53,5 Prozent. In diesem Jahr wurden von 10 000 Frauen mit Fahrausweis 31 aufgrund des SVG verurteilt, bei den Männern waren es rund sechsmal mehr, nämlich 183. jra
Bundeskripo: Stellen auf Vorrat
Bundesanwaltschaft (BA) und Bundeskriminalpolizei (BKP) können den von ihnen geltend gemachten Personalbedarf nicht plausibel begründen. Dies hielt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) Anfang Juli 2011 in einem Schreiben an den Bundesrat fest. Für die GPK-N unter der Leitung von Präsidentin Maria Roth-Bernasconi ist das «inakzeptabel».
Dies ist ein weiteres Kapitel in einer langen Geschichte: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte nämlich bereits 2009 einen Antrag der BKP auf 114 weitere Stellen (gut ein Viertel des Personalbestandes) mangels Nachvollziehbarkeit abgelehnt. Der Versuch, den Bedarf in der Folge mittels Leistungszeiterfassung nachzuweisen, scheiterte.
Um künftig beantragte Stellen seriös beurteilen zu können, verlangt die GPK-N vom Bundesrat nun die Erarbeitung von aussagekräftigen Kennzahlen für die Bundeskriminalpolizei und die Bundesanwaltschaft.
BKP-Sprecherin Danièle Bersier will sich dazu nicht äussern, solange die Antwort des Bundesrates nicht vorliegt. Jeannette Balmer von der BA hält die Vorwürfe für ungerechtfertigt. vb