1. Grundlagen zur Entscheidfindung

1.1 Kardinalsregel

Art. 12 lit. c des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte1 (BGFA) auferlegt der Anwältin und dem Anwalt2 kraft öffentlichen Rechts eine besondere Treuepflicht. Nach der Bestimmung von Art. 12 lit. c BGFA haben die Anwälte «jeden Konflikt zwischen den Interessen ihrer Klients...