1. Haftung

1.1 SVG

1.1.1 Grobfahrlässig trotz eingehaltenem Tempolimit 

In 4A_239/2015 vom 6. Oktober 2015 ging es um einen Motorradlenker, der einen Fussgänger auf einem Zebrastreifen angefahren hatte. Der Lenker war innerorts 40 km/h gefahren, obwohl er von der Sonne geblendet wurde. Trotz der eingehaltenen Höchstgeschwindigkeit beurteilte das Bundesgericht das Verhalten als grobfahrläs...