Rolf Erbs amtliche Verteidigung ersuchte im Prozess von 2012 um einen Betrag von 194 000 Franken als Spesen. Damit wollte sie einen Finanzex­perten beiziehen können. Das erstinstanzliche Gericht gab laut ­Medienberichten dem Antrag nicht statt.1 Vor Zürcher Obergericht liess Carl Hirschmann zu ­seiner Verteidigung fünf psychiatrische beziehungsweise aussagepsychologische Privatgutachten einreichen.2 In den meisten Verfahren mit analogen Sexualdeliktvorwü...