Das Bürgerrechts­gesetz von 2014 gibt dazu eine klare Antwort: Die Erteilung einer Einbürgerungs­bewilligung des Bundes erfordert materiell unter anderem die ­«Respektierung der Werte der Bundesverfassung» (Art. 12, 20 und 26 Bürgerrechtsgesetz vom 20. Juni 2014, SR 141.0). Die «Werte der Bundesverfassung» ­bilden damit eine rechtliche Kategorie in Form eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Das ist bemerkenswert, weil die Bundesverfassung di...