Am 1. Juli tritt die Änderung der Anti-Rassismus-Norm des Schweizerischen Strafgesetzbuchs in Kraft (Artikel 261bis StGB). Bisher schützte das Strafrecht lediglich Personen, die ­wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit ­herabgesetzt oder von Leistungen ausgeschlossen werden.

Neu gilt der Schutz auch für Personen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Wer sich strafbar macht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Gegen die geänderte Be­stimmung wurde das Referendum ergriffen, womit es zu einer Volksabstimmung kam. Am 9. Februar nahmen die Stimm­berechtigten die Änderung mit 63,1 Prozent Ja-Stimmen an. 

Im Jahr 2018 gab es in der Schweiz 42 Verurteilungen wegen Rassendiskriminierung.