Seit Einführung der neuen Prozessordnungen im Jahr 2011 nehmen Gerichte in Zivil- und Strafsachen landesweit elektronische Eingaben entgegen. Bis heute wird diese Möglichkeit selten benutzt. Beispiel: 2019 zählte das Obergericht Bern 176 elektronische Eingaben. Zum Vergleich: Das Berner Gericht eröffnete im letzten Jahr 3155 Verfahren. Geht man von durchschnittlich sechs Eingaben pro Fall aus, machen die elektronischen Eingaben nur knapp 1 Prozent der eingehenden Gerichtspost aus. Dasselbe gilt für die anderen befragten Obergerichte. Beim Kantonsgericht St. Gallen gingen 51  elektronische Eingaben ein, Luzern kam 2018 auf 57 Eingaben, das Ober­gericht Zürich auf 210. Unbedeutend sind die elektronischen Eingaben auch bei erstinstanzlichen Gerichten: Der Anteil liegt in Bern, Luzern und St. Gallen im Promille­bereich.