Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stellt in einer Studie Mängel in der Kontrolle der Arbeitszeiterfassung durch die kantonalen Arbeitsinspektorate fest. Laut SGB fehlt es den Inspekto­raten an Geld und Personal, um die Einhaltung der Bestimmungen systematisch überprüfen zu können. In den ungenügenden Kontrollen sieht der SGB die Haupt­ursache dafür, dass viele Angestellte über ihre Arbeit nicht Buch führen. Die Arbeitgeber wären gesetzlich verpflichtet, die Dauer der Arbeitszeit festzuhalten. Mehr Informationen: www.sgb.ch/uploads/media/
100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf