Andrea Caroni, 40, FDP-­Ständerat und Rechtsanwalt in ­Appenzell-Ausserrhoden, zeigt sich über den raschen Demokratieabbau und die Reaktionen der Bevölkerung darauf besorgt. In einem Weblaw-Webinar zur Coronakrise äusserte er sein ­Erstaunen dazu, wie die vom Bundesrat angeordneten ­Massnahmen durch die Medien ­kampagnenmässig begleitet wurden – mit unmittelbaren Konsequenzen für das Ver­halten der Bevölkerung.

«Man hing an den Lippen des Bundesrats», stellte Caroni fest und ­fügte selbstkritisch an: ­«Sogar ich, als sehr liberaler Parlamentarier, ­ertappte mich, wie ich mich fast schon freute, von der Landes­regierung ­endlich wieder ­Instruktionen zu erhalten, wie ich mich zu ­verhalten habe.» Ironisch sprach er von einer Art «Stockholm­-Syndrom» (Sympathie einer ­Geisel zu den Geiselnehmern). «Und bei der Bevölkerung war es offenbar auch so.» 

Aufgefallen sei ihm dies bei der Unterschriftensammlung für eine ausserordentliche Session des Parlaments: «Die Reaktionen aus der Bevölkerung waren fast alle negativ. Das Parlament solle sich nicht einmischen. Im Parlament würden doch alle nur durcheinander schwatzen. Caroni besorgt: «Das erinnerte mich im Ton an düstere Zeiten, die der Parlamentarismus ­einst durchgemacht hat.»  

Artur Terekhov, 25, Jurist und Steuerexperte in Oberengstringen ZH, hat sich die strikte Trennung von Judikative und Legislative im Kanton Zürich zum Ziel gesetzt. Mittels einer ­Initiative fordert er den Zürcher Kantonsrat auf, § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte zu ändern. Neu soll es Kantonsräten oder einem Statthalter nicht mehr erlaubt sein, zugleich im Kanton als Richter zu ­amten. Terekhov zu plädoyer: «Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass jemand auf Bezirksebene hauptberuflich als Richter arbeitet und auf Kantonsebene nebenamtlich im Parlament sitzt und Gesetze erlässt.» Zurzeit sitzen im ­Kanton Zürich mehrere Richter im Kantonsrat.

Inspiriert für seine Initiative wurde Terekhov von bundesrechtlichen Regelungen wie etwa dem Artikel 6 des Bundesgerichtsgesetzes. «Sie schliessen Nebentätigkeiten von Richtern zu Recht sehr weitgehend aus, um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken.» 

Fatou Bensouda, 59, Chef­anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), ist seit September um einen mächtigen Feind reicher geworden. Die gambische Rechtsanwältin ­verdächtigt US-Soldaten in ­Afghanistan, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Sie habe ­genügend Beweise dafür, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA in den Jahren 2003 und 2004 Häftlinge folterten. 

Die US-Regierung reagierte gegen die Ermittlungen und setzte Bensouda gleich auf die Sanktionsliste «Specially Designated Nationals and Blocked Persons». Auf dieser über 600-seitigen schwarzen Liste finden sich weltweit Tausende Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Individuen, «die ein Risiko für die nationale ­Sicherheit sowie die Aussen- und Wirtschaftspolitik der USA» darstellen könnten und deshalb sanktioniert werden. 

Allfälliges Vermögen von ­Bensouda in den USA wird nun eingefroren. Die Anklägerin des Internationalen Straf­gerichtshofs werde aber weiterhin zur Uno nach New York ­reisen, wenn sie dem Welt­sicherheitsrat Bericht erstatten müsse, heisst es aus dem Büro Bensoudas. Und die Chef­anklägerin werde unbeirrt mit ihrer Arbeit ­fortfahren, denn der ICC sei «unparteiisch und unabhängig».