Marc Thommen, 43, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, hat das erste kostenlose juris­tische Lehrbuch der Schweiz ­herausgegeben. «Introduction to Swiss Law» ist im Internet frei ­zugänglich und als PDF für den Download verfügbar. Das Buch erscheint im Verlag Sui ­generis, den Thommen und der heute in St. Gallen dozierende Daniel Hürlimann vor vier ­Jahren gründeten. Thommen begründete die Gratis-Publi­kation auf der Uni-Website so: «Die Verlage publizieren oft Fachwissen, das von Experten stammt, die an den Hochschulen durch Steuergelder finanziert werden.» Das öffent­liche Gut müsse anschliessend von den Lesern teuer gekauft werden.

Damit ist Dorothee Schneider, Geschäftsführerin des Stämpfli Verlags, nicht einverstanden. Sie konterte in den Kommentarspalten der Website: Open ­Access sei nicht kostenlos. Sui generis sei «finanziert von den Uni­versitätsbibliotheken, also mit ­Steuergeldern». Thommen gegenüber plädoyer: «Natürlich entstehen für Lektorat, Satz oder Vertrieb Kosten.» Entscheidend sei aber die Kosten­losigkeit des Erwerbs. Denn der Steuerzahler müsse heute für Bücher, deren Herstellung der Steuerzahler bereits (mit)finanziert habe, «beim Erwerb via private Buchverlage nochmals tief in die Tasche greifen». 

Bernhard Ehrenzeller, 65, ­Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen (HSG) und neu gewählter Rektor, ist noch vor seinem Amts­antritt im Jahr 2020 gefordert. Seit bekannt wurde, dass ausgerechnet an der selbstbewussten Wirtschaftsuniversität gewisse Professoren grosszügig Spesen abrechneten und Budgets überschritten, prügelten Politiker und Medien seit Wochen auf die Uni ein. Ehrenzeller will die Probleme aktiv angehen und plant mehrere Massnahmen im Bereich Compliance. Zentral ist dabei die Sonderprüfung der Institute. Die Kontrollausschüsse legen das Augenmerk auf die Geschäftsjahre 2017 und 2018, in schwerwiegenden Fällen auch auf frühere Jahre.

Laut dem Massnahmenplan des neuen Rektors sind ab April für alle Angehörigen der ­Wirtschaftsuniversität – «mit Schwerpunkt auf Instituts­direktoren und Finanzverantwortlichen» – ­«regelmässige» und «verpflichtende» Schulungen im Compliance-Bereich vorgesehen. Zudem soll die ­heutige Ombudsstelle der HSG bis Ende August zu einer ­externen und von der Univer­sität ­unabhängigen Institution aus­gebaut werden, die auch als ­Anlaufstelle für Whistleblower dienen soll.

Fabien Gasser, 44, Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg, hat mit seinem Team zwischen 2014 und 2016 in rund einem Drittel aller Strafbefehle, die Verbrechen oder Vergehen betreffen, als Sanktion gemeinnützige Arbeit verhängt. ­Damit setzt Gasser in die Praxis um, was in der Lehre mehrheitlich unbestritten ist: Gemeinnützige Arbeit ist die Sanktionsform, welche am ehesten resozialisiert.

Trotzdem steht der Staatsanwalt mit dieser Praxis allein auf weiter Flur. Viele Kollegen aus anderen ­Kantonen erwecken den Anschein, als würden sie diese Sanktionsart gar nicht kennen. In einer Zwischenbilanz des Nationalfonds-Forschungsprojekts «Zahlen und Fakten im Strafbefehlsverfahren» der ­Universitäten Neuenburg und ­Zürich fällt auf: Die Sanktionsart «gemeinnützige Arbeit» ist mit 3 Prozent – teilweise sogar 1 Prozent – in den meisten Kantonen praktisch inexistent.

Gasser begründet die Freiburger Praxis auf Anfrage mit guten Erfahrungen: «Wir sind überzeugt, dass die Botschaft der Verhängung einer Strafe, die ein persönliches Engagement des Bestraften erfordert, stärker ist als eine blosse Geldstrafe.» Der Dienst an der Gemeinschaft sei für die Mehrheit der Bestraften motivierend. Die Betroffenen werden in der Hauswartung eingesetzt oder packen in Küchen oder Werkstätten mit an.