Alexandre Le Soldat, 73, Rechtsanwalt in Zürich, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, differenziert zum Erfolgshonorar von Anwälten Stellung zu nehmen. Der Entscheid der fünf Richterinnen der I. zivilrechtlichen Abteilung kam ihn aber teuer zu stehen: Sie wiesen seine Beschwerde ab. Anders als das Bezirksgericht Zürich qualifizierten sie seine Honorarvereinba­rung zwar nicht als sittenwidrig. Neben ­einem Stundenansatz hatte er 6 Prozent Erfolgsbeteiligung abgemacht....