Stephan Stulz, 55, Rechtsanwalt in Baden, ist es gelungen, klarzumachen, wie problematisch die Doppelfunktion von Anwälten ist, die auch als ­Richter amten. Stulz bemängelte in einem Verfahren, die Gegenpartei werde durch einen Anwalt vertreten, der nebenamtlich selbst als Ersatzrichter am Aargauer Handelsgericht tätig sei. Eine solche Konstellation lässt das Bundesgericht zwar grundsätzlich zu – der Kritik aus der Lehre zum Trotz. Aber nicht eine Situation,...