Hans-Ueli Vogt, 47, Professor an der Uni Zürich, findet an ­seiner Wirkungsstätte keine ­Unterstützung für die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», mit der er die Bundesverfassung kategorisch über internationales Recht ­stellen will. 32 Kollegen der rechtswissenschaftlichen ­Fakultät, ­darunter 7 emeritierte ­Pro­fessoren wie Andreas Auer, Walter Haller, Tobias Jaag und ­Georg Müller, begründeten in ­einer wissenschaftlichen ­Abhandlung im Jusletter vom 20. Februar, warum sie die Stossrichtung der Initiative für grundsätzlich falsch halten. 

Die Elemente einer zivilisierten internationalen Ordnung seien zu stärken und nicht zu schwächen, schreiben sie. Dies sei ein Gebot eigener Interessen der Schweiz, aber auch des ­Respekts vor den Rechten aller Menschen. Der Initiativtext sorge für Widersprüche und neue Auslegungsprobleme. Insbesondere schaffe die Initiative keine Klarheit, welche völkerrecht­lichen Bestimmungen künftig Vorrang geniessen würden und wie ­Widersprüche zu lösen ­wären. Fazit: Die Initiative wolle den Vorrang des Bundesverfassungsrechts sicherstellen. Doch dieses Regelungsziel erreiche sie nicht. 

Zur Frage, ob die Schelte ­seiner Kollegen bei ihm eine ­Meinungsänderung bewirkt ­habe, wollte Vogt nicht Stellung nehmen. 

Felix Adrian Boller, 43, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Vereinigung gegen Erbschleicherei, will sich nicht in die Karten blicken lassen. Laut Boller wurde der Verein ­ursprünglich gegründet, um eine Stellungnahme zum Vorentwurf des sich in Revision ­befindenden Erbrechts einzu­reichen. Jeder Bürger aus dem In- und Ausland könne auf der Website www.erbschleicherei.org anonym Inputs geben. Ziel des Vereins sei es, Erbschleicherei als Straftatbestand im Gesetz zu ­deklarieren. 

Auf Anfrage von plädoyer wollte Boller weder seinen Beruf ver­raten, noch Auskünfte über die Besetzung des Vorstands des Vereins oder die Anzahl Mitglieder geben, da «der Tatbestand Erbschleicherei auch mit hoch­kriminellen Machenschaften verbunden» sei. Leider sei es so, dass «einzelne Anwälte die Liste der Täter anführen» und den Ruf dieses ehrenwerten Berufs schädigen würden. Näheres dazu verriet er nicht. 

Boller hat sich offenbar das Ziel gesetzt, der Erbschleicherei endgültig den Todesstoss zu versetzen: «Es wäre beschämend, wenn unsere Gesellschaft mit den heutigen Erkenntnissen und der heutigen Technologie nicht in der Lage wäre, das gut 2700 Jahre alte Treiben zu unterbinden.» 

Katharina Fontana, 53, NZZ-Redaktorin, ist vom Bundesgericht masslos enttäuscht. Grund dafür ist das Duckmäusertum der ­Richter gegenüber dem Euro­päischen Gerichtshof für Menschen­rechte. In einem NZZ-Artikel forderte sie die Damen und Herren Richter zum Ungehorsam gegenüber Strassburg auf. Sie sollten doch bitteschön die Urteile des ­Gerichtshofs nicht so «musterschülerhaft» befolgen. 

In dieser Frage ist Fontana gleicher Meinung mit Russlands Präsident Wladimir Putin. Auch er will die Urteile aus Strassburg nur nach Belieben umsetzen.Anfang März musste er vom ­Ministerkomitee des Europarats ­aufgefordert werden, das Urteil zur Entschädigung der ehemaligen Aktionäre des ­zerschlagenen Ölkonzerns Jukos zu voll­strecken. Russland habe sich verpflichtet, den Urteilen des EGMR Folge zu leisten. 

Fontana scheint von grund­legenden Menschenrechten eher wenig zu halten: Laut ihrem ­Artikel seien es kaum je schwere Menschenrechtsverletzungen, wegen denen die Schweiz kritisiert werde. Es gehe eher um weniger Gravierendes, nämlich um «das Recht auf ein faires Verfahren, den Schutz des Privat- und Familienlebens oder um die Meinungsäusserungs­freiheit». Fontana verlässt demnächst die NZZ und schreibt künftig für die «Welt­woche».